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Rechtspatenschaft Nr. 1 - erste Einstellungen der Strafverfahren

Positive Nachrichten erreichten uns diese Woche.

Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Eltern wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Abrechnungsbetrug, Körperverletzung und Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses werden zunehmend nach § 153 StPO und 170 Absatz 2 StPO eingestellt.


Hiermit dürfte die Bestellung der Ergänzungspflegschaft obsolet sein, für die wir uns nun mit Nachdruck einsetzen werden.


Einstellungsverfügung nach § 170 Absatz 2 StPO. Diese bedeutet, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht.



Einstellung zu Fall1
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(*es gilt § 353d Absatz 3 StGB, zusätzlich wurde das Einverständnis des Elternteils eingeholt)




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